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   VGH Bayern, 07.04.2000 - 11 ZS 99.2198   

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VGH Bayern, 07.04.2000 - 11 ZS 99.2198 (https://dejure.org/2000,50682)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.04.2000 - 11 ZS 99.2198 (https://dejure.org/2000,50682)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. April 2000 - 11 ZS 99.2198 (https://dejure.org/2000,50682)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG München, 04.10.2016 - M 4 K 15.440

    Bewertungsfehler in der Ersten Juristischen Staatsprüfung

    Eine fachaufsichtliche Weisung ist ihrem objektiven Sinngehalt nach auf Außenwirkung gerichtet und damit ein für die Gemeinde anfechtbarer Verwaltungsakt, wenn ihre Rechtswirkung unter Berücksichtigung des zugrundeliegenden materiellen Rechts nicht im staatlichen Innenbereich verbleibt, sondern auf den rechtlich geschützten Bereich der Gemeinde in Selbstverwaltungsangelegenheiten übergreift und damit Außenwirkung erzeugt (BVerwG, U. v. 14.12.1994 - 11 C 4/94; BayVGH, B. v. 7.4.2000 - 11 ZS 99.2198 und B. v. 21.7.2009 - 11 C 09.712 - jeweils juris) bzw. eine Rechtsverletzung bedingt (VG Regensburg, U. v. 5.7.2000 - RO 9 K 99.627 - juris; VG München, U. v. 26.8.2003 - M 23 K 00.1242, unveröffentlicht).

    Bei der Klagebefugnis ist es so, dass in der Rechtsprechung vertreten wird, dass sie einer Gemeinde grundsätzlich zusteht, unabhängig davon, ob sich der Verwaltungsakt auf den eigenen oder übertragenen Wirkungskreis bezieht (BayVGH U. v. 13.8.2001 Az: 11B98, 1058), da in beiden Fällen das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde (grds.) betroffen ist (denkbare Ausnahmen vgl. VGH a.a.O. RNr. 19), auch wenn in der Rechtsprechung auch - wohl sogar überwiegend - die gegenteilige Meinung vertreten wird, dass eine Klagebefugnis der Gemeinde im übertragenen Wirkungskreis nur in bestimmten Fällen besteht, z.B. wenn sie geltend machen kann, sie sei durch eine fachaufsichtliche Maßnahme in ihrem Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über eine angemessene Berücksichtigung und Unterstützung ihrer örtlichen Verkehrsplanung beeinträchtigt (VG München, U.v. 17.2.2016 - M 23 K 16.178 - juris - BVerwG, U.v. 14.12.1994, a.a.O.; BayVGH, B.v. 7.4.2000, a.a.O.).

  • VG München, 25.10.2017 - M 23 K 16.5497

    Fehlende Klagebefugnis einer Gemeinde gegen eine fachaufsichtliche Weisung über

    Allerdings kann eine solche fachaufsichtliche Weisung ihrem objektiven Sinngehalt nach auf Außenwirkung gerichtet und damit ein für die Gemeinde anfechtbarer belastender Verwaltungsakt sein, wenn ihre Rechtswirkung unter Berücksichtigung des zugrundeliegenden materiellen Rechts nicht im staatlichen Innenbereich verbleibt, sondern auf den rechtlich geschützten Bereich der Gemeinde in Selbstverwaltungsangelegenheiten übergreift und damit Außenwirkung erzeugt bzw. eine Rechtsverletzung bedingt (BVerwG, U.v. 20.04.1994 - 11 C 17.93, 14.12.1994 - 11 C 4/94; BayVGH, B.v. 7.4.2000 - 11 ZS 99.2198 und B.v. 21.7.2009 - 11 C 09.712; VG München, U.v. 17.2.2016 - M 23 K 15.178; VG Regensburg, U.v. 5.7.2000 - RO 9 K 99.627 - jeweils juris).

    Dementsprechend kann die Klagebefugnis einer Gemeinde insbesondere dann nicht verneint werden, wenn sie geltend machen kann, sie sei durch eine fachaufsichtliche Maßnahme in ihrem Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über eine angemessene Berücksichtigung und Unterstützung ihrer örtlichen Verkehrsplanung gemäß § 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 5 Alt. 2 StVO beeinträchtigt (BVerwG, U.v. 14.12.1994, a. a. O.; BayVGH, B.v. 7.4.2000, a. a. O.).

  • VG München, 17.02.2016 - M 23 K 15.178

    Keine Klagebefugnis der Gemeinde gegen fachaufsichtliche Weisung des

    Allerdings kann eine solche fachaufsichtliche Weisung ihrem objektiven Sinngehalt nach auf Außenwirkung gerichtet und damit ein für die Gemeinde anfechtbarer Verwaltungsakt sein, wenn ihre Rechtswirkung unter Berücksichtigung des zugrundeliegenden materiellen Rechts nicht im staatlichen Innenbereich verbleibt, sondern auf den rechtlich geschützten Bereich der Gemeinde in Selbstverwaltungsangelegenheiten übergreift und damit Außenwirkung erzeugt (BVerwG, U. v. 14.12.1994 - 11 C 4/94; BayVGH, B. v. 7.4.2000 - 11 ZS 99.2198 und B. v. 21.7.2009 - 11 C 09.712 - jeweils juris) bzw. eine Rechtsverletzung bedingt (VG Regensburg, U. v. 5.7.2000 - RO 9 K 99.627 - juris; VG München, U. v. 26.8.2003 - M 23 K 00.1242, unveröffentlicht).

    Dementsprechend kann die Klagebefugnis einer Gemeinde insbesondere dann nicht verneint werden, wenn sie geltend machen kann, sie sei durch eine fachaufsichtliche Maßnahme in ihrem Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über eine angemessene Berücksichtigung und Unterstützung ihrer örtlichen Verkehrsplanung gemäß § 45 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 5 Alt. 2 StVO beeinträchtigt (BVerwG, U. v. 14.12.1994, a. a. O.; BayVGH, B. v. 7.4.2000, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 17.02.2020 - 7 B 18.2244

    Bewertung einer fachlichen Frage als falsch

    Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts spielt das materielle Recht insoweit nicht erst und allein bei der Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO), sondern schon bei den Tatbestandsmerkmalen des Verwaltungsakts eine Rolle (vgl. BVerwG, U.v. 14.12.1994 - 11 C 4.94 - BayVBl 1995, 744 Rn. 11 m.w.N. zur damaligen Regelung des § 44 Abs. 1 Satz 2 StVO; so auch BayVGH, B.v. 7.4.2000 - 11 ZS 99.2198 - juris Rn. 15; B.v. 21.7.2009 - 11 C 09.712 - juris Rn. 9).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.09.2011 - 2 M 155/11

    Fachaufsichtliche Weisung in der Schulverwaltung

    Das gleiche gilt für den Selbsteintritt, mit dem die Fachaufsichtsbehörde eine Angelegenheit des übertragenen Wirkungskreises an sich zieht (vgl. VGH München, Beschl. v. 7. April 2000 - 11 ZS 99.2198 -, zit. nach juris Rn. 15; OVG Lüneburg, Beschl. v. 1. März 1997 - 13 M 1272/97 -, zit. nach juris Rn. 2).
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